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Back to topDas Bussgeldverfahren Im Datenschutzrecht (Paperback)
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Description
Auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten der DS-GVO sind zentrale Fragen des datenschutzrechtlichen Bussgeldverfahrens ungeklart geblieben. Wahrend materiell-rechtliche Fragen im Wesentlichen durch die DS-GVO selbst geregelt sind, gilt dies fur die prozessualen Fragen des Bussgeldverfahrens namlich nicht. Die vorliegende Arbeit untersucht und beantwortet zentrale Fragen wie etwa die, wer Tater eines Datenschutzverstosses sein kann, worin die prozessuale Tat besteht und wie genau Bussgelder ermessensfehlerfrei berechnet werden konnen. Der Autor war als stellevertretender Referatsleiter bei einer Datenschutzbehorde mit der Fuhrung von Bussgeldverfahren betraut. Danach hat er als Rechtsanwalt Unternehmen bei der Verteidigung in Bussgeldverfahren beraten. Auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten der DS-GVO sind zentrale Fragen des datenschutzrechtlichen Bussgeldverfahrens ungeklart geblieben. Wahrend materiell-rechtliche Fragen im Wesentlichen durch die DS-GVO selbst geregelt sind, gilt dies fur die prozessualen Fragen des Bussgeldverfahrens namlich nicht. Die vorliegende Arbeit untersucht und beantwortet zentrale Fragen wie etwa die, wer Tater eines Datenschutzverstosses sein kann, worin die prozessuale Tat besteht und wie genau Bussgelder ermessensfehlerfrei berechnet werden konnen. Der Autor war als stellevertretender Referatsleiter bei einer Datenschutzbehorde mit der Fuhrung von Bussgeldverfahren betraut. Danach hat er als Rechtsanwalt Unternehmen bei der Verteidigung in Bussgeldverfahren beraten. Auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten der DS-GVO sind zentrale Fragen des datenschutzrechtlichen Bussgeldverfahrens ungeklart geblieben. Wahrend materiell-rechtliche Fragen im Wesentlichen durch die DS-GVO selbst geregelt sind, gilt dies fur die prozessualen Fragen des Bussgeldverfahrens namlich nicht. Die vorliegende Arbeit untersucht und beantwortet zentrale Fragen wie etwa die, wer Tater eines Datenschutzverstosses sein kann, worin die prozessuale Tat besteht und wie genau Bussgelder ermessensfehlerfrei berechnet werden konnen. Der Autor war als stellevertretender Referatsleiter bei einer Datenschutzbehorde mit der Fuhrung von Bussgeldverfahren betraut. Danach hat er als Rechtsanwalt Unternehmen bei der Verteidigung in Bussgeldverfahren beraten.